Rauchmelder sind Pflicht

Datum 19.04.2014 11:44 | Thema: 

Auch für private Wohnräume sind Rauchmelder Pflicht.
Die DIN-Norm 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die DIN 14676 gilt nicht für Sonderbauten im baurechtlichen Sinne, für die Brandmeldeanlagen entsprechend DIN 14675/VDE 0833 Teil 2 erforderlich sind.
Mindestausstattung
Der Geruchssinn ist im Schlaf nicht aktiv, deshalb ist es besonders in Kinderzimmern, Schlafbereichen und Fluren wichtig diese Räume durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten sind aufgrund der besonderen Risiken mit Rauchwarnmeldern zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Stockwerken ist  auch auf der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. So schützen Sie sich und Ihre Familie bzw. Mitbewohner.

Unsere Empfehlung
Empfehlenswert ist die Überwachung jedes Raumes mit einem Rauchwarnmelder sowie die Installation eines Rauchwarnmelders im Keller und auf dem Dachboden, ausgenommen sind Küche und Badezimmer.




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